Startschuss für den Deutschen Filmpreis 2026: Einreichung bis 23. September möglich
Heute fällt der Startschuss für das Auswahlverfahren zum Deutschen Filmpreis 2026. Ab sofort bis einschließlich 23. September 2025 haben Produktions- und Verleihfirmen die Möglichkeit, ihre Filme für das Auswahlverfahren anzumelden.
Teilnahmeberechtigt am zweistufigen Auswahlverfahren sind deutsche Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilme, die für das Kino produziert wurden und dort zwischen dem 05.12.2024 und dem 07.05.2026 ihre Erstauswertung hatten oder haben werden.
Ab diesem Jahr gelten neue Zulassungskriterien für die Teilnahme am Auswahlverfahren. Wie bereits im Juli bekanntgegeben, wurden u.a. die Regelungen bezüglich der Finanzierung, der Beteiligung von Filmschaffenden mit Lebensmittelpunkt in Deutschland, den TV-Sperrfristen sowie der Anzahl der Startkopien überarbeitet.
Ausführliche Informationen zur Anmeldung und zum Ablauf des Auswahlverfahrens sowie die aktuellen Richtlinien finden Sie unter einreichung.deutscher-filmpreis.de.
Der Deutsche Filmpreis wird nach der Wahl durch die Mitglieder der Deutschen Filmakademie vom Kulturstaatsminister Wolfram Weimer verliehen. Die Verleihung ist eine Veranstaltung der Deutschen Filmakademie in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), produziert von der Deutschen Filmakademie Produktion GmbH.