Startschuss für die Einreichung zum Deutschen Filmpreis 2021
Heute fällt der Startschuss für das Auswahlverfahren zum Deutschen Filmpreis. Ab sofort bis
einschließlich 25. Februar haben Produktions- und Verleihfirmen die Möglichkeit, ihre Filme
auf der Einreichplattform für das diesjährige Auswahlverfahren
anzumelden.
Teilnahmeberechtigt am dreistufigen Auswahlverfahren sind deutsche Spiel-, Kinder- und
Dokumentarfilme, die für das Kino produziert wurden und zwischen dem 1. Dezember 2019
und dem 30. September 2021 gestartet sind oder erstausgewertet wurden. Wegen der
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die deutsche Filmbranche können in begründeten
Fällen hiervon Ausnahmen zugelassen werden.
Neuerungen
Neu ist die Umbenennung der Preiskategorie „Beste visuelle Effekte und Animation“ in
„Beste visuelle Effekte“. Mit diesem Schritt soll die neu gegründete Sektion Animationsfilm
in der Deutschen Filmakademie gestärkt werden und zukünftig unabhängig von der Sektion
„Visual Effects“ ihre Interessen vertreten können.
Der Deutsche Filmpreis wird am 1. Oktober verliehen, die Nominierungen werden am 19. August bekannt
gegeben.
Zeitplan
bis 25.02.2021 | Anmeldung zum Auswahlverfahren |
19.04.2021 | Bekanntgabe der vorausgewählten Dokumentarfilme |
12.05.2021 | Bekanntgabe der vorausgewählten Spiel- und Kinderfilme |
19.08.2021 | Nominierungsbekanntgabe |
01.10.2021 | Verleihung des Deutschen Filmpreises |