Das Auswahlverfahren

1. Die Einreichung
Im Rahmen der Einreichfrist haben Produzent:innen und Verleiher:innen die Möglichkeit ihre Filme für das Auswahlverfahren zum Deutschen Filmpreis einzureichen. Der Vorstand der Deutschen Filmakademie prüft die eingereichten Filme auf ihre Richtlinienkonformität. Die jeweils gültigen Richtlinien werden vor Beginn der Einreichfrist veröffentlicht.
2. Die Vorauswahl
Es gibt insgesamt drei Vorauswahlkommissionen: eine alle Sektionen repräsentierende Vorauswahlkommission SPIELFILM, die aus 19 Personen (inklusive zwei Mitgliedern des Bundestages) besteht. Eine elfköpfige Kommission DOKUMENTARFILM mit drei Vertreter:innen aus der Sektion Dokumentarfilm, vier Vertreter:innen aus anderen Sektionen, einem MdB und einem branchenerfahrenen Kommissionsmitglied, das nicht aus der Filmakademie kommt, sowie eine Kommission KINDERFILM mit dreizehn Mitgliedern (Vertretern aus allen Sektionen und einem MdB). Die aus allen Kommissionen vorausgewählten Filme werden ebenfalls für die Einzelleistungen berücksichtigt. Die Vorauswahlkommission KINDERFILM sichtet alle Filme im Beisein von Kindern unterschiedlicher Altersgruppen. Wichtig ist, dass alle Kommissionen die Filme gemeinsam im Kino sichten.
Die Vorauswahlkommissionen können aus den Einreichungen höchstens eine Anzahl von Filmen auswählen, die 40 Prozent der Anmeldungen entspricht. Die Mitglieder der Spielfilmkommission haben außerdem die Möglichkeit, jeweils einen:eine Kandidaten:Kandidatin für jeweils das Gewerk, das sie in der Kommission vertreten, nachzubenennen.
Für Produzent:innen nicht vorausgewählter Filme enthalten die Richtlinien das Angebot einer Dreitagesfrist, ihre Filme für die Wild Card anzumelden. Diese Filme können von den Mitgliedern gesichtet werden und in allen Kategorien in die Abstimmung einbezogen werden.
3. Die Nominierungen
Aus den, durch die Kommissionen vorausgewählten Filmen, wählen nun sämtliche Mitglieder der Deutschen Filmakademie, in geheimer Wahl, die Nominierungen. Die Mitglieder der Deutschen Filmakademie sind, entsprechend ihrer Sektionszughörigkeit, nur in bestimmten Kategorien stimmberechtigt. So werden die Nominierungen in der Katgegorie Schaupiel einzig durch die Akademiemitglieder der Schauspielsektion bestimmt.
4. Wahl der Preisträger:innen
In der finalen Stufe des Wahlverfahrens stimmt die Gesamtheit der Mitglieder in allen Kategorien ab. Die Ergebnisse sind bis zur tatsächlichen Verleihung, im Rahmen der feierlichen Gala, ausschließlich dem betreuenden Notariat bekannt.