1. Die Einreichung

Im Rahmen der Einreichfrist haben Produzent:innen und Verleiher:innen die Möglichkeit ihre Filme für das Auswahlverfahren zum Deutschen Filmpreis einzureichen. Der Vorstand der Deutschen Filmakademie prüft die eingereichten Filme auf ihre Richtlinienkonformität. Die jeweils gültigen Richtlinien werden vor Beginn der Einreichfrist veröffentlicht.

2. Die Nominierungen

Die Mitglieder der Deutschen Filmakademie sind, entsprechend ihrer Sektionszughörigkeit, in bestimmten Kategorien stimmberechtigt. So werden die Nominierungen in der Kategorie Schauspiel einzig durch die Akademiemitglieder der Schauspielsektion gewählt. In den Kategorien Bester Spielfilm und Bester Kinderfilm sind alle Mitglieder der Filmakademie abstimmungsberechtigt.

3. Wahl der Preisträger:innen

In der finalen Stufe des Wahlverfahrens stimmt die Gesamtheit der Mitglieder in allen Kategorien ab. Die Ergebnisse sind bis zur tatsächlichen Verleihung, im Rahmen der feierlichen Gala, ausschließlich dem betreuenden Notariat bekannt.