Foto: Anne Freitag / Deutscher Filmpreis

Einreichschluss zum Deutschen Filmpreis 2019

18:00
Für Verleih & Produktionsfirmen

Bis zum 18. Oktober 2018 um 18 Uhr haben Verleih- und Produktionsfirmen die Möglichkeit ihre Filme online für das Auswahlverfahren einzureichen.

Teilnahmeberechtigt am dreistufigen Auswahlverfahren sind deutsche Spiel- und Kinderfilme, die mit mindestens fünf Kopien zwischen dem 01.12.2017 und dem 31.05.2019 in den deutschen Kinos gestartet sind bzw. starten werden. Bei Dokumentarfilmen gilt für das gleiche Zeitfenster die Voraussetzung, dass sie mindestens 35 Tageseinsätze im regulären Kinoprogramm vorweisen können.

Die eingereichten und zugelassenen Filme werden bis Dezember von den Vorauswahlkommissionen auf der Leinwand gesichtet. Die vorausgewählten Dokumentarfilme werden am 13. Dezember 2018 bekannt gegeben, die vorausgewählten Spiel- und Kinderfilme werden am 07. Januar 2019 veröffentlicht.

Basierend auf der Liste der vorausgewählten Filme stimmen die Mitglieder der DEUTSCHEN FILMAKDEMIE bis März über die Nominierungen ab. Die Bekanntgabe der LOLA-Nominierungen erfolgt am 20. März 2019. Die Preisverleihung findet am 3. Mai 2019 im Rahmen einer feirlichen Gala im Berliner Palais am Funktrum statt.

Zur Einreichplattform · Richtlinen DFP 2019 · Ablauf & Termine

Kontakt: Tanja Reddan · reddan@deutsche-filmakademie.de

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